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3.12.2013 - Bebauungsplan Baldham-Dorf trotz Widersprüchen beschlossen
Straßenbauprogramm 2014 mit einer Gegenstimme verabschiedet
Im Straßen- und Verkehrsausschuss stand i.w. nur das Straßenbauprogramm 2014 mit einer Gesamtsumme von 1'565.000 € zur Debatte. Es wurde vorbehaltlich der Zustimmung durch den Finanzausschuss mit einer Gegenstimme (H.Ruoff/Grüne) gebilligt. Darin nicht enthalten sind bereits beschlossene Maßnahmen im Bereich Parsdorf über 2'244 T€, die deshalb nicht zur Diskussion standen.

Größtes Projekt ist mit 450.000 € die vollständige Sanierung des Eichhörnchenwegs zwischen Hasen- und Fuchsweg, die bereits seit 2012 verschoben wurde. Es ist weitgehender Konsens, dass jedes Jahr wenigstens eine der innerörtlichen Straßen saniert werden sollte.


Mit 250.000 € an zweiter Stelle steht eine Ansparrate für die Sanierung der Tulpenstraße, eine Haupterschließungsstraße, die auch vom örtlichen Busverkehr befahren wird. Die Gesamtkosten sind mit 400.000 € angesetzt.

An dritter Stelle steht mit 200.000 € die die Aufbringung eines lärmmindernden Belags auf der Karl-Böhm-Straße von der Finkenstraße bis zur B304 auf dem Plan. Mit diesem wurde im Neubaugebiet gute Erfahrung gemacht, so daß er jetzt trotz höherer Kosten auf dieser vielbefahrenen Hauptstraße eingesetzt werden soll. Der nördliche Abschnitt (180.000 €) ist für 2015 vorgesehen.

160.000 € sind für kleinere, nicht vorhersehbare Reparaturen vorgesehen.
Eine weitere Ansparung von 100.000 € ist für die Sanierung des Hochwaldgebiets (Rotwandstraße) eingeplant, für die insges. 214.000 € benötigt werden.
Der Rest verteilt sich auf rd. ein Dutzend kleinerer Vorhaben.

Im Grundstücks- und Bauausschuss stand neben drei kleineren Einzelvorhaben der Bebauungsplan 161 - Baldham-Dorf (Nord) auf dem Programm. Dieser war Bestandteil des Gemeinde-Entwicklungs-Programms (GEP) und wurde trotz grundsätzlicher Einwände meinerseits mit zwei Gegenstimmen (Uhl, Will) gebilligt.
116_BALDO_N
In einem Sondervotum zum GEP (IV.3.b) hatte mein Vorgänger von den FW ausgeführt: "Die Ausweisung der Bauflächen Baldham-Dorf-West und -Nord stellt alleine eine Sanktionierung der vom Gemeinderat beschlossenen Aufstellung von Bebauungsplänen für diese Bereiche dar. Diese Bauflächen werden als entwicklungsplanerisch entbehrlich betrachtet."
Dagegen sprechen verschiedene Festlegungen des Regionalplans (Anhang zum GEP), nach dem die Siedlungsentwicklung auf die Hauptorte der Gemeinden in fußläufiger Entfernung vom schienengebundenen Nahverkehr konzentriert werden soll. Zudem liegt Baldham-Dorf im regionalen Grünzug, in dem eigentlich keine weitere Bebauung erfolgen sollte.
Der Bebauungsplan liegt bis zum 24.2.14 im Rathaus aus, die Bürger können dann Einwände vorbringen.

Eine Baumaßnahme in der Fichtenstraße, wurde wegen mehrerer Abweichungen vom Bebauungsplan mit 6 Gegenstimmen (darunter meine) nur knapp mit 7:6 vorbehaltlich der Zustimmung der Nachbarn genehmigt.

Der Umwidmung eines Ladens gegenüber dem Marktplatz in einen Laden mit Cafébetrieb wurde nach Diskussion gegen die Stimme von H.Glier (Grüne) zugestimmt.

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UhlHerbert J.Uhl
Gemeinderat

Auf diesen Seiten berichte ich über die Arbeit des Gemeinderats und seiner Ausschüsse aus meiner Sicht. Damit möchte ich getreu meinen Wahlzielen die Transparenz verbessern und die Entscheidungen des Gemeinderats für die Bürger nachvollziehbar kommentieren.