Freie Wähler Vaterstetten e.V. 
 Notizen aus dem Gemeinderat
 
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15.1.2014 - Auslobungstext für den Schulneubau
Herbert Uhl bringt Änderungs-/Ergänzungsanträge ein
Punkt 4.2 Erweiterbarkeit:

Die beiden letzten Absätze ("Die Erweiterungen sind lediglich städtebaulich nachzuweisen und in ihren Bruttoabmessungenin den Plänen (Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten) einzustricheln. Die im Raumprogramm hierfür enthaltenen Nutzflächen dienen ausschließlich der Orientierung. Darzustellen sind die Baukörper in ihren äußeren Abmessungen.") sind zu streichen.

Begründung: Der Schwimmverein hat Notwendigkeit und Dringlichkeit eines Kurs- und Lehrschwimmbeckens ausführlich begründet. Die Planung sollte die Möglichkeit einer gleichzeitigen Realisierung - auch aus Gründen der Kostenersparnis bzw. Störung des laufenden Betriebs - beinhalten. Dazu ist eine detaillierte Planung erforderlich, auch um eine verlässliche Entscheidungsgrundlage gegenüber anderen Alternativen zu haben.

Punkt 4.8. Pausenhalle

Die Formulierung ist um folgenden Satz zu ergänzen:
"Die Pausenhalle ist so zu konzipieren, dass sie als Versammlungsstätte mit rd. 400 Plätzen genutzt werden kann".

Begründung: Das Beispiel Unterhaching zeigt, dass hier mit vergleichsweise geringem Aufwand eine Versammlungsstätte geschaffen werden kann, die in der Größe einem von vielen Gemeindebürgern gewünschten Bürgersaal entspricht. Details müssten selbstverständlich noch besprochen werden.

Punkt 4.11.1 Zweifachsporthalle

Der Absatz ist zur Klarstellung wie folgt zu ergänzen:
"Wegen der Erweiterungsmöglichkeit zu einer wettkampffähigen Dreifachsporthalle, die den Anforderungen einer Versammlungsstätte entspricht, ist die Zweifachsporthalle mit Tribüne und einer lichten Hallenhöhe von 7 m auszulegen."

Begründung: Bei der Besichtigung von Unterhaching wurde uns erläutert, dass auch eine Dreifachhalle mit 7m Höhe nicht unbedingt wettkampftauglich, d.h. als Versammlungsstätte zugelassen sein muß. Da die Gemeinde Vaterstetten - im Gegensatz zu Unterhaching - bisher über keine solche Halle verfügt, sollte dies wenigstens als Option berücksichtigt werden.

Punkt 4.19 Energieeffiziente Bauweise

Der Punkt ist um folgenden Absatz zu ergänzen:
"Es ist eine Lüftungsanlage mit Wärmetauscher vorzusehen."

Begründung: Das im Oktober verabschiedete Klimaschutzkonzept der Gemeinde führt unter Punkt 10 aus: "Neben der Dämmung ist auch die Lüftung mit Wärmetauscher als maßgebliche baulich technische Maßnahme wirksam. Die Effizienzgewinne durch Lüftungstechnik können sogar höher sein als solare Gewinne." Im Schwimmbadgutachten wird das Fehlen einer solchen Anlage als ein Grund für eine Sanierung angeführt. Der Gemeinderat sollte sich an teuer erstellte Gutachten und an beschlossene Konzepte auch gebunden fühlen. Es wird auf die schlechten Erfahrungen im neu erbauten Gymnasium Kirchseeon verwiesen.
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UhlHerbert J.Uhl
Gemeinderat
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Auf diesen Seiten berichte ich über die Arbeit des Gemeinderats und seiner Ausschüsse aus meiner Sicht. Damit möchte ich getreu meinen Wahlzielen die Transparenz verbessern und die Entscheidungen des Gemeinderats für die Bürger nachvollziehbar kommentieren. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um ein verbindliches Protokoll, und auch nicht unbedingt um die Position der Freien Wähler, sondern um eine Auswahl meiner subjektiven Eindrücke.