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3.6.2014 - Grundstücks- und Bauausschuss
Fragwürdige Bebauungspläne verabschiedet
Bei dieser Sitzung war ich nicht anwesend, habe aber in der Fraktion zu einigen Punkten ausführlich Stellung bezogen.

TOP 2:
Bebauungsplan 160, Baldham-Dorf-West

Gegen die Umsetzung dieses Bebauungsplans hatte ich bereits im Vorfeld aus den folgenden Gründen erhebliche Einwände vorgebracht:

Der Bebauungsplan liegt im Rahmen des Gemeinde-Entwicklungs-Programms (GEP) und wird vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum (Ersteller) befürwortet.  Im GEP heißt es u.a.:
"Die Innenentwicklung hat Vorrang vor der Außenentwicklung. Dies schließt Siedlungserweiterungen (Wohnen, Gewerbe) an den Ortsrändern oder Ausweisungen für gewerbliche Entwicklungen im derzeitigen Außenbereich nicht aus, soweit siedlungsstrukturelle oder faktische Gründe dies geboten erscheinen lassen."(III.1.d3)
"Die eigenständige Entwicklung der Ortsteile soll ausgehend von den jeweiligen spezifischen Gegebenheiten und Charakteristika gefördert werden." (III.1.d6)

Trotzdem sprechen folgende Gründe für eine Ablehnung.

1.) In einem Sondervotum (GEP IV.3.b) hat FW/BI dazu ausgeführt: "Die Ausweisung der Bauflächen Baldham-Dorf-West und -Nord stellt alleine eine Sanktionierung der vom Gemeinderat beschlossenen Aufstellung von Bebauungsplänen für diese Bereiche dar. Diese Bauflächen werden als entwicklungsplanerisch entbehrlich betrachtet."

2.) Gegen die etwas gewundene Argumentation in der Begründung des Bebauungsplans sprechen auch folgende Aussagen im Regionalplan München (RPM), der als Anhang Bestandteil des GEP ist:
RPM Teil B II, 1. G 1.2-6

"Die Siedlungsentwicklung soll auf die Hauptorte der Gemeinden konzentriert werden….  Die Siedlungsentwicklung soll mit dem System des ÖPNV und dessen weiterem Ausbau abgestimmt werden."
RPM Teil B II, 3. G 3.2
"In den Bereichen, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen, soll eine verstärkte Siedlungstätigkeit der Gemeinden bevorzugt an Haltepunkten des schienengebundenen Personennahverkehrs (SPNV) stattfinden. Hierzu sollen im fußläufigen Einzugsbereich der Haltepunkte des SPNV eine angemessene Verdichtung angestrebt werden."
RPM Teil B II, 4. Z 4.2.2
"Die regionalen Grünzüge sollen über die in bestehenden Flächennutzungsplänen dargestellten Siedlungsgebiete hinaus nicht geschmälert und durch größere Infrastrukturmaßnahmen nicht unterbrochen werden."

3.) Darüber hinaus sind folgende Konflikte mit dem GEP erkennbar:

"Bauflächenausweisungen sollen qualitativen Verbesserungsmaßnahmen sowie der Eigenbedarfsdeckung für die örtliche Bevölkerung dienen. Entwicklungsmaßnahmen, die zu einer überörtlich wirksamen Sogwirkung hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung führen, sollen vermieden werden." (II.2)
Erst im Dezember wurden sieben Einfamilienhäuser in BALDO-N genehmigt. Dazu nun weitere 8 WE, die nur zu einem geringen Teil mit Eigenbedarf der örtlichen Bevölkerung begründet werden können.

"Für die Bevölkerungsentwicklung wird im Rahmen der Möglichkeiten der Bauleitplanung bis 2025 (!) ein Zuwachs von ca. 4 - 6 % auf der Basis der Bevölkerungszahl von Anfang 2010 (22.450) angestrebt." (III.1.f3)
Das sind konkret (Anhang 3) 1.653, nach Wahrscheinlichkeiten gewichtet sogar nur 1.230. Diese Zahl wird aber jetzt allein schon in VAT-NW mit mindestens 1.300 (siehe KiGa-Planung) überschritten, von weiteren Vorhaben (Gluckstraße, Parsdorf-Brennerei, Hergolding) und bereits laufenden Nachverdichtungen ganz zu schweigen.

Letztlich stimmten aber nur mein Vertreter Wolfgang Schermann und Manfred Schmidt (FBU) gegen diesen Bebauungsplan.

TOP 3: Brennereigebäude Hergolding - Bau eines Kindergartens und 13 Wohnungen

Dazu hatte ich folgende ablehnende Stellungnahme formuliert:

Der Bebauungsplan 144 für Hergolding sieht an dieser Stelle gewerbliche Nutzung vor. Die Schaffung von 13 Wohneinheiten dient nicht der Versorgung der örtlichen Bevölkerung und steht im Widerspruch zu den Festlegungen des Regionalplans (siehe TOP 2 - Grünzug usw.) und dem GEP (nicht vorgesehenr). Sie fördert die Entwicklung des einstigen Gutshofs zu einem dorfähnlichen Charakter fernab des öffentlichen Nahverkehrs, was einen weiteren Verkahrszuwachs bedeutet, der gerade von den Bewohnern Hergoldings immer heftig kritisiert wird.

Es handelt sich hier um eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Das ist grundsätzlich kritisch zu sehen. Der Kindergarten (60 Plätze) ist im KiGa-Konzept (vgl. TOP 4) nicht enthalten; der Bedarf sollte in einer Gesamtsicht betrachtet werden. Außerdem ist dies ein äußerst fragwürdiger Standort für 60 KiGa-Plätze (zusätzlicher Verkehr). Es ist zu befürchten, dass dann zusätzliche Ansprüche an den Ausbau des Vorplatzes gestellt werden, der Folgekosten für die Gemeinde verursacht.
Der Antrag wurde gegen 3 Stimmen (M.Schmidt, St.Ruoff, Fr.Michael) gebilligt.

TOP 4: Neubau eines Kindergartens an der Verdistraße

Dieser TOP wurde vertagt - siehe dazu Gemeinderat 5.6.14

TOP 5/6: Einzelmaßnahmen, die auf den Folgemonat vertagt wurden.

TOP 7: Errichtung eines Einfamilien- und eines Doppelhauses in der Heubergstr.2
Der Antrag wurde gegen 3 Stimmen (Manfred Schmidt, Stefan Ruoff, Friederike Michael) genehmigt.

TOP 8: Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle westlich von Baldham-Dorf

Gegen diese Halle habe ich im Vorfeld erhebliche Bedenken vorgebracht. Sie liegt westlich der Ausgleichsfläche hinter dem Getränkemarkt (vgl.TOP 2) in der freien Landschaft. Man kann schon darauf warten, dass der Getränkemarkt in diese neue Halle umsiedelt und an dieser Stelle dann noch mehr Wohnungen entstehen. Dann wird Baldham-Dorf weiter Richtung Westen wuchern.
Nach Auffassung der Verwaltung kann man diesen Bau nach §35 Abs.1 Nr.1 BauGB nicht verweigern. In den Beschluss wurde die Formulierung aufgenommen, "mit dem Antragsteller über eine Verlegung des Hallenstandortes zu verhandeln, um eine verträgliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild von Baldham(Dorf) sicherzustellen." Daraus kann man ableiten, dass die derzeitige Planung als nicht verträglich angesehen wird. 
Trotzdem wurde der Antrag mit 11:2 (W.Schermann, M.Schmidt) Stimmen gebilligt.
Meines Wissens wurde für die Verlegung kein Kompromiss gefunden.

TOP 9: Errichtung von 6 Wohngebäuden an der alten Brennerei Parsdorf

Trotz schriftlich vorgebrachter umfangreicher Bedenken der Anwohner bezüglich der Verkehrsbelastung durch die Tiefgarage, dem Maß der baulichen Nutzung und Dachneigung sowie dem Denkmalschutz wurde dem Antrag mit 13:1 zugestimmt.
In einem Ergänzungsantrag von Stefan Ruoff wurde der Bürgermeister beauftragt mit dem Investor zu verhandeln, ob ein Teil des denkmalsgeschützten Brennereigebäudes für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden könnte. Diese Initiative ist zu begrüßen.

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UhlHerbert J.Uhl
Gemeinderat
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Auf diesen Seiten berichte ich über die Arbeit des Gemeinderats und seiner Ausschüsse aus meiner Sicht. Damit möchte ich getreu meinen Wahlzielen die Transparenz verbessern und die Entscheidungen des Gemeinderats für die Bürger nachvollziehbar kommentieren. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um ein verbindliches Protokoll, und auch nicht unbedingt um die Position der Freien Wähler, sondern um eine Auswahl meiner subjektiven Eindrücke.