Freie Wähler Vaterstetten e.V. 
 Notizen aus dem Gemeinderat
 
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 Sitzung

14.4.2015 - Bauausschuss
Anträge zum Bebauungsplan 169 VAT-NW
Folgende Anträge zum Bebauungsplan hatte ich gestellt, die jedoch von allen Ausschussmitgliedern abgelehnt wurden, auch denen, die des ganze Projekt grundsätzlich ablehnen (Grüne, FBU).

1. Gewerbegebiet


Die Gewerbebauten sind entlang der Dorfstraße anzuordnen, der vorgesehene Sozialwohnungsbau dahinter.

Begründung:
Das beigefügte Lärmgutachten bestätigt die von den Freien Wählern bereits mehrfach vorgebrachten Bedenken der Ansiedlung von Wohnbauten entlang der Dorfstraße. 
VAT-NW
"Die höchsten Überschreitungen treten an den der Dorfstraße zugewandten Fassaden in der ersten Häuserreihe auf. Sie betragen bis zu 12 dB am Tag und bis zu 14 dB in der Nacht" (Begründung S.35, Kap.7.6.1.). Gewerbegeräusche werden gem. 7.6.2 "im wesentlichen durch den Streu- und Räumdienst (Winterdienst) im Bauhof der Gemeinde Vaterstetten verursacht", d.h. auch Nachts.
Akzeptable Werte können offensichtlich nur durch schießschartenähnliche Bauweise (wie am Bahnhofsplatz), schalldämmende Lüfungsmaßnahmen ("keine zu öffnenden Fenster schutzbedürftiger Aufenthaltsräume im Sinne der DIN 4109 zulassen" vgl.7.6.2) und verglaste Vorbauten (wie am Mittleren Ring) erreicht werden - meines Erachtens keine einer "Gartenstadt" würdige Lösung.
Demgegenüber ist die Lärmentwicklung hinter dem Gewerbegebiet nicht höher als hinter dem Sozialblock. Sie könnte zudem durch entsprechende Vorgaben gesteuert werden, was auch vorgesehen ist ("Lärmkontingente", S.31 der Stellungnahme der Verwaltung, bzw. "Zielsetzung ist es, ausschließlich Betriebe anzusiedeln, die nur zur Tagzeit dem Wohnen verträgliche Geräusche emittieren", S.4). Die Gewerbebauten dienen vielmehr als Schallschutz. Wohnungen als Schallschutz einzusetzen, ist schlicht menschenverachtend.
2. Haupterschließungsstraße

Die Haupterschließungsstraße ist zusätzlich mit separaten Radwegen auszustatten.

Begründung:
Die Haupterschließungsstraße ist lt. Begründung 7.4.4 "mit beidseitigen Fußwegen ausgestattet, die Fahrradfahrer werden auf der Fahrbahn geführt.". Letzteres ist angesichts eines Neubaugebiets mit großem Gestaltungsspielraum eine unnötige und unsinnige Einschränkung.
Es widerspricht zum einen der in der Begründung (7.4) aufgestellten Behauptung: "Eine leistungsfähige Erschließung des Planungsgebiets ist gewährleistet."
In der Stellungnahme (S.26) heißt es an anderer Stelle zu Wohnstraßen: "Hier muss abgewogen und mit einem entsprechenden Straßenprofil reagiert werden."
Zum anderen steht es auch im Widerspruch zu der Stellungnahme auf S.31:
"Ein attraktives Radwegenetz im Gemeindegebiet ist auch aus Sicht der Gemeinde von großem Interesse. Leider scheitert es manchmal daran, dass Flächen nicht verfügbar sind bzw. von den betroffenen Eigentümern nicht bereitgestellt werden. Im Neubaugebiet werden Gemeinde und Investoren attraktive Radfahrverbindungen planen und schaffen."
Hier sind die Flächen (noch) verfügbar, dann sollte diese Forderung auch umgesetzt werden.
Angesichts des zu erwartenden starken Berufsverkehrs und gegenläufigen Bringverkehrs zum Kindergarten sowie Busverkehr gerade auch zur Schulwegzeit (das Gros der Wohnungen liegt westlich der Straße) ist ein Radweg (zumindest westlich) aus Sicherheitsgründen wünschenswert.

3. Einfriedungen (Satzung §11/1)

Die vorgesehene Beschränkung der Einfriedungen von privaten Gärten hinsichtlich Art und Höhe ist zu lockern.

Begründung:
Lt. Satzung §11(1) "sind Einfriedungen in Form von Hecken aus Laubgehölzen entsprechend der Artenliste gemäß § 24 (4) oder einer Kombination von vorgepflanzten Hecken gemäß o.g. Artenliste mit offenen, sockellosen Einfriedungen bis zu einer maximalen Höhe von 1,20 m zulässig."
In der Artenliste tauchen überwiegend Großbäume und Laubgehölze auf, nicht aber typische Heckenpflanzen wie Thujen. Laubgehölze haben größeren Platzbedarf, sind ein halbes Jahr kahl und bieten auch wegen der Höhenbeschränkung keinen ausreichenden Sichtschutz. Angesichts der ohnehin kleinen Gartenflächen ist das eine unzumutbare und zudem unnötige Einschränkung der Privatsphäre und der Gestaltungsfreiheit der Eigentümer. Es ist nicht einzusehen, dass in der Gemeinde weitverbreitete Hecken- und Zaunformen in diesem Ortsteil verboten werden.
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UhlHerbert J.Uhl
Gemeinderat
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Auf diesen Seiten berichte ich über die Arbeit des Gemeinderats und seiner Ausschüsse aus meiner Sicht. Damit möchte ich getreu meinen Wahlzielen die Transparenz verbessern und die Entscheidungen des Gemeinderats für die Bürger nachvollziehbar kommentieren. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um ein verbindliches Protokoll, und auch nicht unbedingt um die Position der Freien Wähler, sondern um eine Auswahl meiner subjektiven Eindrücke.