Freie Wähler Vaterstetten e.V. 
 Notizen aus dem Gemeinderat
 
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28.7.2015 - Bau- und Verkehrsausschuss
Überreaktion auf Verkehrsverstöße - Fragen zum Einheimischenmodell
Im diesmal sehr umfangreichen Verkehrsausschuss standen u.a. folgende Themen zur Debatte:

TOP 2  Kreuzung EBE 4 / Purfinger Straße
Hier stand ein Antrag der Grünen zur Abstimmung, der 4 Punkte umfasste:
1. Die Gemeinde Vaterstetten setzt sich beim zuständigen Landratsamt dafür ein, im erweiterten Kreuzungsbereich der EBE 4 und der Purfinger Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach Anhörung der Polizei und der Straßenbaubehörde baldmöglichst auf 60 km/h zu begrenzen. Die SPD erweiterte diesen Antrag noch dahingehend, im gesamten Verlauf der EBE 4 Tempo 80 zu verordnen.
Ich habe dies als überzogen kritisiert, da wir
inzwischen auf Landstraßen schon zu häufig Tempo 70 oder 80 wegen jeder noch so unbedeutenden Einfahrt haben - irgendwann reichts. Ein oder zwei Unfälle, und schon wird nach massiven Umbauten und Restriktionen gerufen, eine totale Überreaktion.
Wer an dieser äußerst übersichtlichen Stelle ein herankommendes Auto nicht sieht bzw. es einfach noch riskiert, dem ist nicht zu helfen. Natürlich schade, wenn es die falschen trifft, aber das Leben ist halt lebensgefährlich. Den Deutschen wird offensichtlich nicht mehr zugetraut, eigenverantwortlich Auto zu fahren,
angesichts der vielen Reglementierungen und Bevormundungen kein Wunder.
Deshalb habe ich diesen Antrag abgelehnt.
2. Die entsprechenden Schilder sind in zweckmäßigem Abstand zur Kreuzung aufzustellen.
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, gegen die natürlich nichts einzuwenden ist.
3. Zusätzlich sind große, auffällige Warntafeln an der EBE 4 anzubringen, die auf die erhöhte Unfallgefahr hinweisen.
Gegen eine angemessene Beschilderung ist nichts einzuwenden. Ich habe allerdings darauf hingewiesen, dass die dafür in der StVO vorgesehenen Schilder ausreichen sollten, insbes. in Verbindung mit Tempo 80. Zu häufige Sonderbeschilderungen führen eben dazu, dass die normalen Schilder nicht mehr ernst genommen bzw. nicht mehr so stark beachtet werden.
4. Die Gemeinde führt mit der Landkreisbehörde dahingehend Gespräche, eine bauliche Veränderung der Kreuzungsanlage zu erwirken, die die Unfallgefahr deutlich reduziert. Dem Ausschuss wird vom Fortgang der Gespräche berichtet.
Gegen Gespräche ist natürlich nie etwas einzuwenden, wobei die bereits ergriffenen Maßnahmen (gelbes Blinklicht, Insel) eigentlich ausreichen sollten. Die Insel wurde allerdings von betroffenen Landwirten kritisiert (auch aus Reihen der CSU), denen dadurch das Abbiegen erschwert wird.

TOP3  Verkehrsüberwachung an der EBE 5 zwischen Neufarn und Parsdorf
Einer von mehreren populistischen Anträgen der "Großen Koalition" aus den Dörfern.
1. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landkreis Ebersberg zu beantragen, dass auf der Kreisstraße EBE 5 zwischen Parsdorf und Neufarn, kurz vor dem Ortseingang Neufarn, im Bereich der  Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h, ein Messpunkt für die Kommunale Verkehrsüberwachung eingerichtet wird.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, vorab ein Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter im Landratsamt Ebersberg zu führen, um die verkehrliche Situation inklusive Gefahrendarstellung an besagter Stelle zu erörtern.
Hintergrund ist ein Unfall mit einem landwirtschaftlichen Fahrzeug aus einem außerhalb des Ortsbereichs gelegenen Aussiedlerhof, wegen dem bereits das Tempolimit erlassen wurde.
Nach der gewohnten Salamitaktik kommt nun der zweite Schritt. Die große Zahl der Autofahrer soll jetzt für das Fehlverhalten des Anliegers büßen, dem sie dieses Tempolimit zu verdanken haben und dem eigentlich die Problemsituation bewußt sein müßte. Gegen meine Stimme wurde dieser Unfug trotzdem beschlossen.

TOP 4  Installation eines Geschwindigkeitdisplays im Bereich der Schule in Parsdorf
Es handelt sich um eine Nebenstrecke, die überwiegend nur von Anwohnern befahren wird. Tempo 30
ist aber manchen noch nicht genug (siehe Salamitaktik, TOP 2). Der Spaß soll rd. 3.000€ kosten, was ich abgelehnt habe.
(s.a. EZ)

TOP 6 - Errichtung eines Fußgängerüberweges in Parsdorf, Heimstettener Straße
Gemeint ist ein Zebrastreifen (keine Brücke) zwischen Käfer und Segmüller.
Die versuchsweise Einrichtung eines Zebrastreifens mit Kosten von rd. 5.000€ halte ich angesichts des Verkehrsaufkommens und überwiegend langsamem Parkplatzsuche-Verkehr für übertrieben, zumal der Übergang nicht an den meistfrequentierten Abschnitten liegt und somit wohl kaum beachtet wird. Deshalb habe ich diesen Antrag abgelehnt.

Wieder zwei freiwillige Leistungen. Vom Abbau derselben hört man nach über einem Jahr Ausschussarbeit noch immer nichts, wenn man mal von der Hendl-Ausgabe auf dem Volksfest absieht.

TOP 7 - Lärmschutzwand an der B 304/Ostring; Erwerb und Weiterveräußerung der Fläche
Das Thema wurde bereits am 4.11.14 behandelt. Die Gemeinde will das Grundstück an die Anlieger verkaufen, um den erforderlichen Sanierungs- bzw. Abrisskosten zu entgehen.
Ich habe darauf hingewiesen, dass diese Fläche im offiziellen Bayern-Atlas der Staatsregierung   gestrichelt eingezeichnet ist, und zwar durchgehend bis zur östlichen Ortsgrenze. Daraus schließe ich, dass diese Fläche für eine mögliche Verbreiterung der B304 reserviert ist. Durch den Verkauf würde diese Option, wenn sie auch in weiter Ferne liegt, möglicherweise zunichte gemacht.
Ich habe geraten, diesen Sachverhalt, evtl. auch mit dem Straßenbauamt Rosenheim, noch vor der Sitzung verbindlich abzuklären. Es wurde lediglich auf ein zustimmendes Schreiben dieser Behörde zum Verkauf verwiesen, aus dem aber nicht hervorgeht, ob dieser Aspekt bedacht wurde.
Aus diesem Grund habe ich mit M.Schmidt (FBU) gegen den Verkauf gestimmt (s.a. ESZ)
Im Bauausschuss wurden u.a. folgende Themen behandelt:

TOP 2 - Einheimischenmodell im Planungsgebiet Vaterstetten Nordwest
Es wurden lediglich einige Änderungen vorgestellt, über die im September zu entscheiden ist.
Am bemerkenswertesten waren die Pläne, auch hier Tiefgaragen zu errichten, was allerdings zu Lasten der Individualtät ginge, da dann die ganze Anlage von einem Bauträger in der bekannten Monotonie erichtet werden müße. Aus einer dadurch möglichen geringeren Versiegelung wird allerdings nichts, da man jetzt statt 31-34 Wohneinheiten 35-40 errichten will, um den Gewinn der Gemeinde zu maximieren.
Dagegen will die Gemeinde jetzt aufgrund des Preisanstiegs für die Grundstücke nur 50% des Richtwerts verlangen. In diesem Zusammenhang habe ich angeregt, dann eine lt. BGH-Urteil mögliche 20-jährige Bindungsfrist anzuwenden, um Wertzuwächse bei vorzeitigigem Verkauf stärker abschöpfen zu können. Die Fördereung soll ja denen zugutekommen, die fest in der Gemeinde verwurzelt sind. Die Erlöse könnten dann für neue Fördermaßnahmen verwendet werden.
Lt. Angaben der Verwaltung liegt der Richtwert bei einer 
GFZ von 0,5 zum 31.12.2014 bei 950 €/m², bei der angestrebten GFZ von 0,8 bei 1.176 €. Hier zeigt sich, dass die GFZ sehr wohl Einfluss auf die Grundstückspreise hat. Konkret: ein Grundstück mit 200m² (160m² Wfl., vorgesehen 140m²) würde 117.600€ kosten, eines mit 300m² (150m² Wfl.) 142.000€ (50% mehr Fläche für 20% mehr Geld).
Aus diesem Grund plädiere ich für eine geringere Bebauungsdichte:
weniger Wohneinheiten, aber höhere Lebensqualität
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Eine Anfrage zu den Vergabekriterien im sozialen Wohnunsbau wurde nicht klar beantwortet.
Wichtig wären hier aus meiner Sicht Belegungsregeln, die geringverdienende Mitarbeiter der Gemeinde und anderer Betriebe (z.B. Pflegekräfte, Kindergärtner etc.) bevorzugen. wie das in München der Fall ist. Dort werden bei der Vergabe durch die städt. Wohnbaugesellschaften vorrangig Mitarbeiter der Stadt berücksichtigt. Ein zweiter Weg ist die Sicherung von Belegrechten durch die Vergabe von Fördermitteln und Darlehen. Drittens hat sich die Stadtsparkasse bereit erklärt, freiwerdende Wohnungen aus ihrem Bestand zunächst städtischen Beschäftigten anzubieten.
H-M-Str_Plan
TOP 3 - Zwei Mehrfamilienhäuser, Heinrich-Marschner-Straße 41
Das im Vormonat abgelehnte Projekt mit 2x6 Wohneinheiten wurde erneut, mit Einhaltung der Baugrenzen, vorgelegt. Die Garagen und Stellplätze liegen allerdings nach wie vor außerhalb der Baugrenzen und beanspruchen fast den ganzen verbleibenden Freiraum. Von "Gartenstadtcharakter" kann hier nicht mehr die Rede sein. Erhebliche Proteste der Anlieger gibt es auch wegen der vorgesehenen Entfernung einer an der Grundstücksgrenze stehenden alten Linde. Aus diesem Grund wurde das Projekt noch einmal zur Klärung (z.B. Tiefgaragen) an die Verwaltung zurückgewiesen.

TOP 8 - Bebauungsplan Nr. 31 "Dangel" (südlich Luitpoldring) - Aufhebungsbeschluss
Die Aufhebung des relativ kleinen Gebiets dürfte keine nenneswerte Auswirkung haben, weshalb sie einstimmig gefasst wurde.
Bemerkenswert ist allerdings die Antwort auf meine Anfrage bezüglich der immer häufigeren Grundstücksbegrenzungen aus sog. Steinkörben (Gabionen). Lt. Verwaltung sind diese bis 2m Höhe zulässig, außer ein Bebauungsplan regelt etwas anderes. Eigentlich ein weiterer Grund, der gegen die Aufhebung von Bebauungsplänen spricht.

TOP 9 - Bebauungsplan 160 "Baldham-Dorf, Bahnhofstraße - West"
Hier ging es nur noch um eine Stellungnahme der IHK und einige formale Änderungen. Es wurden weitere juristische Kniffe eingefügt, um das an den Haaren herbeigezogene "Mischgebiet" zu rechtfertigen. Andernfalls wäre das Vorhaben nicht genehmigungsfähig.
Die Freien Wähler und die FBU haben den Bebauungsplan mit Verweis auf die frühere Argumentation wieder abgelehnt.
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UhlHerbert J.Uhl
Gemeinderat
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Auf diesen Seiten berichte ich über die Arbeit des Gemeinderats und seiner Ausschüsse aus meiner Sicht. Damit möchte ich getreu meinen Wahlzielen die Transparenz verbessern und die Entscheidungen des Gemeinderats für die Bürger nachvollziehbar kommentieren. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um ein verbindliches Protokoll, und auch nicht unbedingt um die Position der Freien Wähler, sondern um eine Auswahl meiner subjektiven Eindrücke.