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19.1.2016 - Bauausschuss
Verdichtung geht weiter - GEP nur noch Makulatur
Eine Reihe der inzwischen schon zur Regel gewordenen Bauanträge, die zu einer Verdichtung um das 3-6-fache führen, habe ich zum Anlaß genommen, die Frage der zulässigen bzw. wünschenswerten Verdichtung zu thematisieren.

Der Bayerische Gemeindetag schreibt in seiner Zeitschrift 12/15: "Aufgrund der fehlenden Flächen bedarf es einer starken Innenentwicklung und einer angemessenen Nachverdichtung." Das steht im Einklang mit dem Regionalplan, der eine Ausdehnung der Ortsränder ablehnt. Man muß sich allerdings fragen, ob das gleichermaßen für das gesamte Gemeindegebiet gelten muß. So heißt es weiter: "... bei der Ortsentwicklung muss berücksichtigt werden, dass durch eine zu rigorose Nachverdichtung oder zu schnelle Entwicklung nicht das vielgerühmte Wohnumfeld beeinträchtigt wird. Auch die Infrastruktur muss angemessen Schritt halten." Letzteres, d.h. ein dem Wachstum angemessener Ausbau von Straßen, Geh- und Radwegen scheitert bei uns aber schon am vorhandenen Platz.

Da die im Gemeindeentwicklungsprogramm (GEP) für 2025 festgelegten Ziele für das Wachstum der Gemeinde bereits mit dem Neubaugebiet VAT-NW überschritten werden, muß ein neuer Konsens gefunden werden, wie man mit dem wachsenden Siedlungsdruck umgeht. Solange die anderen Fraktionen das verweigern, kann man weiteren Baumaßnahmen eigentlich nur kritisch gegenüberstehen. Ansonsten ist das GEP nur noch Makulatur.

Eine bemerkenswerte Buchbesprechung zu dieser Thematik war vor einiger Zeit in der FAZ zu finden:
Stoppt den Neubauwahn.  Auch wenn vielleicht nicht alles auf die spezifische Situation unserer Region zutrifft, enthält es doch einige nachdenkenswerte Argumente.

TOP 2:  Errichtung eines Vierspänners im Meisenweg 20
Der Plan bedeutet eine Vervierfachung. Da der Bauraum des einfachen Bebauungsplans eingehalten wird und Garagen bzw. Stellplätze außerhalb des Bauraums zulässig sind, blieb letztlich nichts anderes übrig, als das Vorhaben mit einer Gegenstimme (FBU) zu genehmigen.

TOP 3:  Nutzungsänderungen in der Gaststätte Landlust
Die nachträgliche Genehmigung verschiedener Nutzungsänderungen wie Erweiterung der Gaststube, die der wachsenden Beliebtheit geschuldet ist, oder der Einbau einer Behindertentoilette, wurde einstimmig erteilt.

TOP 4: Neubau von 6 Einfamilienhäusern in der Frühlingstraße 38
Ein ähnlicher Fall wie TOP 2. Es wurde von mehreren Ausschußmitgliedern in Frage gestellt, ob die Zufahrtsmöglichkeiten zu den Carports ausreichend sind, was die Verwaltung bejahte. Die Frage, ob der Wohnwert noch der zu erwartenden Preisklasse entspricht, ist leider nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens. So blieb auch hier 
letztlich nichts anderes übrig, als das Vorhaben mit einer Gegenstimme (FBU) zu genehmigen.

TOP 5: Errichtung eines Doppelhauses in Purfing, Stürzerweg 13
Da das Vorhaben die Vorgaben der Ortsabrundungssatzung deutlich überschreitet, wurde es einstimmig abgelehnt. Das zeigt, dass im ganzen Gemeindegebiet Bebauungspläne mit klaren Regeln vonnöten wären, um ständige unergiebige Diskussionen zu vermeiden.

TOP 6: Aufhebung des Bebauungsplans 31 (Dangel, südlich des Luitpoldrings)
Hier gab es bereits bei der ersten Behandlung keine nennenswerten Bedenken, so dass die Aufhebung einstimmig beschlossen wurde.
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UhlHerbert J.Uhl
Gemeinderat
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Auf diesen Seiten berichte ich über die Arbeit des Gemeinderats und seiner Ausschüsse aus meiner Sicht. Damit möchte ich getreu meinen Wahlzielen die Transparenz verbessern und die Entscheidungen des Gemeinderats für die Bürger nachvollziehbar kommentieren. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um ein verbindliches Protokoll, und auch nicht unbedingt um die Position der Freien Wähler, sondern um eine Auswahl meiner subjektiven Eindrücke.