Freie Wähler Vaterstetten e.V. 
 Notizen aus dem Gemeinderat
 
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2.2.2016 - Bauausschuss
Bauantrag einstimmig abgelehnt - Grundsatzdiskussion zur Siedlungsentwicklung
In dieser Sitzung wurden mehrere Bauanträge behandelt, die auf 3 ursprünglichen Einfamilienhaus- Grundstücken 14 zusätzliche Wohneinheiten mit Platz für weitere rd. 30 Bewohner zur Folge haben.
In dieser Größenordnung geht es Monat für Monat. Auf das Jahr hochgerechnet entspricht das einem Zuwachs von 360 Einwohnern, also rd. 1,6%. Damit werden die im Gemeindeentwicklungsprogramm (GEP) vereinbarten Wachstumsziele für 2025 zusammen mit den bereits eingeleiteten Vorhaben weit überschritten.
Immerhin: Ein Antrag zur Errichtung eines Doppelhauses in der Schwalbenstraße wurde einstimmig abgelehnt - ein Dreispänner auf dem selben Grundstück und weitere Vorhaben dagegen nicht.

Ich habe dies zum Anlass genommen, die trabende Verdichtung grundsätzlich zu kritisieren und die Position der Freien Wähler zu diesem Thema darzulegen.

Die Wohnqualität in unserer Gemeinde leidet immer stärker unter der zunehmenden Verdichtung. Grünzonen
schrumpfen, den Nachbarn werden Haus- und Garagenwände nebst Zufahrten vor die Nase gesetzt. Dadurch nimmt auch der Verkehr auf dem ohnehin schon überlasteten Straßennetz weiter zu. Darunter leidet auch das Kleinklima, das gerade in Zeiten des Klimawandels erhalten werden muss.

Die Freien Wähler vertreten im Einklang mit dem Bayerischen Gemeindetag die Ansicht, dass "bei der Ortsentwicklung berücksichtigt werden muss, dass durch eine zu rigorose Nachverdichtung oder zu schnelle Entwicklung nicht das vielgerühmte Wohnumfeld beeinträchtigt wird. Auch die Infrastruktur muss angemessen Schritt halten". Letzteres, d.h. ein dem Wachstum angemessener Ausbau von Straßen, Geh- und Radwegen scheitert bei uns aber schon am vorhandenen Platz. Dies und die Folgekosten für Kindergärten, Schulen und anderen Erweiterungsbedarf wird bei Baugenehmigungen meist vernachlässigt.

In diesem Sinne habe ich deshalb an alle Fraktionen appelliert, einen Konsens zu finden, wo und in welchem Ausmaß verdichtet werden kann und wo die derzeitige Struktur erhalten bleiben soll.
Die Gemeinde muß endlich klare Vorstellungen zur städtebaulichen Ordnung entwickeln, um den derzeitigen Wildwuchs in geordnete Bahnen zu lenken.

Meine Kritik an der Genehmigungspraxis der Gemeinde habe ich anhand von TOP 3 erläutert. Bei dem  Vorhaben in der Karl-Böhm-Straße 130 liegt die mit 11,25 m für Baldhamer Verhältnisse ohnehin überdurchschnittlich geplante Firsthöhe um 30 cm über den höchsten Maßen der Umgebung. Auch wenn nach §34 BauGB die größten Bausünden als Maßstab herangezogen werden müssen, bietet der Gesetzestext durchaus Beurteilungsspielräume: "Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden." Kein Anhaltspunkt, dass man über die Höchstmaße der Umgebung hinausgehen muß. Jede Überschreitung dient sonst als Maßstab für den nächsten Bauantrag, so dass die Höhenentwicklung kontinuierlich nach oben geht.
Es bleibt aber nicht bei der Höhe allein. Durch deren Anstieg kann mehr Wohnfläche in dieselbe Kubatur hineingepackt werden, wie hier sogar mehr Wohneinheiten, die ohnehin schon kleinen Gärten werden dann entsprechend mit Garagen, Stellplätzen und den entsprechenden Zufahrten zugepflastert. Das "Maß der Nutzung" und die "überbaute Grundstücksfläche" - meßbar mit der GRZ - werden dadurch offensichtlich immer größer, was einen Ablehnungsgrund darstellen kann.

Die Verwaltung und auch die Mehrheit fürchten - nicht ganz zu Unrecht - Klagen der Bauwerber. Wenn diese versuchen, den Spielraum nach oben auszureizen, muß dem ein politischer Gestaltungswille im Sinne größtmöglicher Begrenzung entgegengesetzt werden. Darüber hinaus kann dieser  - das bestätigte auch CSU-Fraktionschef Niebler - nur durch Bauleitpläne zum Ausdruck gebracht werden. Statt bestehende aufzuheben, sollte man dies deshalb ernsthaft angehen.
 
Harald Mayerthaler vom Bauamt widerlegte
übrigens indirekt ein gerne vorgebrachtes Argument mit der Aussage: "Hätte der frühere Eigentümer einen Antrag gestellt, hätte ihm die Verwaltung mitgeteilt, wo er bauen darf - aber eben auch wo nicht, mit entsprechenden Folgen für den Verkaufswert des Grundstückes." Das heißt, nicht die hohen Grundstückspreise sind die Ursache der zunehmenden Verdichtung, sondern die Erwartung, dass eine höhere Verdichtung erlaubt wird, treibt die Preise.
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UhlHerbert J.Uhl
Gemeinderat
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Auf diesen Seiten berichte ich über die Arbeit des Gemeinderats und seiner Ausschüsse aus meiner Sicht. Damit möchte ich getreu meinen Wahlzielen die Transparenz verbessern und die Entscheidungen des Gemeinderats für die Bürger nachvollziehbar kommentieren. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um ein verbindliches Protokoll, und auch nicht unbedingt um die Position der Freien Wähler, sondern um eine Auswahl meiner subjektiven Eindrücke.