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1.3.2016 - Bauausschuss
Vaterstettener Ausschuss hebt den Bebauungsplan auf, den die Regierung von Oberbayern als Hindernis für eine Baugenehmigung gesehen hatte -
und erteilt gleich darauf die umstrittene Genehmigung  -  Ein Bericht der ESZ vom 3.3.2016

VON WIELAND BÖGEL

Vaterstetten - Was nicht passt, wird pas­send gemacht, diese alte Handwerkerweis­heit ist auch außerhalb von Baustellen gül­tig. Etwa bei der Genehmigung einer sol­chen, wie sich nun im Vaterstettener Grundstücks- und Bauausschuss gezeigt hat. Dieser hatte über die Aufhebung eines alten Bebauungsplanes zu befinden, der wiederum der Erteilung einer Baugeneh­migung im Weg stand.

Beantragt war die Errichtung eines Ein­familienhauses im Hasenweg und weder die Verwaltung noch die Mehrheit der Ge­meinderäte sahen in dem Projekt irgend­ein Problem. Zwar widerspricht das Vorha­ben einigen Vorgaben im Bebauungsplan für das Gebiet, es liegt teilweise außerhalb der festgeschriebenen Baugrenzen. Nach Meinung des Bauamts könne man aber ei­ne Ausnahme machen und die Befreiung vom Bebauungsplan erlauben, da man in der Vergangenheit in der Nachbarschaft ähnliche Vorhaben genehmigt hatte, eine Auffassung, der sich der Ausschuss im ver­gangenen Juni angeschlossen hatte. Aller­dings nicht der ganze Ausschuss.

Die Gemeinderäte von Grünen, Freien Wählern und FBU/AfD lehnten das Vorha­ben mit dem Argument ab, wonach die Aus­nahmen den Grundlagen des Bebauungs­planes widersprächen. Was sich auch durch· Präzedenzfälle nicht rechtfertigen lasse, denn diese seien nicht rechtens und hätten daher keine Vorbildwirkung.

Einen Schritt weiter, als einfach nur im Gremium dagegen zu stimmen, ging der FBU/AfD-Gemeinderat Manfred Schmidt. Er reichte gegen die vom Ausschuss erteil­ten Befreiungen eine fachaufsichtliche Be­schwerde bei der Regierung von Oberbay­ern ein-und hatte Erfolg: Die Regierung folgte Schmidts Argumentation und unter­sagte der Gemeinde daraufhin, die Bauge­nehmigung auszustellen, da diese dem Be­bauungsplan widerspreche.

Künftig, so warnt Herbert Uhl, stelle jeder seinem Nachbarn eine Mauer vor den Gartenzaun

Doch diesen gibt es nun nicht mehr: Am Dienstag beschloss der Bauausschuss mit Ausnahme der Stimmen von Grünen, Frei­en Wählern und FBU / AfD, den Bebauungs­plan für das Gebiet, in dem auch der Hasen­weg liegt, aufzuheben. Künftig wird die Zu­lässigkeit von Neubauten dort nach dem so­genannten Einfügungsgebot entschieden. Das heißt, es darf so gebaut werden, wie schon in der Umgebung gebaut wurde. Für das von der Regierung untersagte Einfami­lienhaus am Hasenweg bedeutet das, dass es wohl gebaut werden darf, denn ohne Be­bauungsplan sind die Nachbarhäuser sehr wohl als Präzedenzfälle zu werden.

Diese würden langfristig den Charakter der gesamten Siedlung verändern, und zwar zum Schlechteren, beklagte Herbert Uhl (FW}. Aktuell gebe es in dem Bereich,

der offiziell Baugebiet Keßler II heißt und in etwa das unregelmäßige Viereck zwi­schen Hasenweg, Otterweg, Marderstraße und Karl-Böhm-Straße umfasst, ,,viele Grundstücke mit großem Grünbereich." Das werde ohne Bebauungsplan wohl nicht mehr lange so bleiben, prognostizier­te Uhl, ,,da stellt dann jeder seinem Nach­barn eine Mauer vor den Gartenzaun." Das beantragte Wohnhaus im Hasenweg sei der beste Beweis dafür, so Uhl, ,,das ist der Einstieg in die zweite Reihe", also in eine Nachverdichtung in die bisherigen Gärten.

Von denen es in dem Gebiet ohnehin kaum noch welche gebe, erwiderte Bau­amtsleiterin Brigitte Littke, schließlich sei­en dort in den vergangenen Jahren zahlrei­che ähnliche Gebäude entstanden: ,,Ich se­he nicht, wo hier noch groß verdichtet wer­den soll, es ist doch schon so gut wie alles bebaut." In diesem Fall, so Manfred ,Schmidt, könne man sich die Aufhebung des Bebauungsplanes ja getrost sparen, „wenn es sowieso keine Auswirkungen hat."

Diese gebe es sehr wohl; so Littke, aller­dings weniger im baulichen als im juristi­schen Bereich. Denn durch die vielen in der Vergangenheit genehmigten Ausnahmen sei der Plan möglicherweise gar nicht mehr gültig. Zumindest sind einige der dank des Eingreifens der Regierung von Oberbayern nicht zum Zuge gekommenen Bauwerber dieser Ansicht, und haben Kla­ge beim Verwaltungsgericht eingereicht. Ob dieses der Argumentation der Regie-

rung oder jener der Bauwerber folge, sei völlig unklar, so Littke. Tatsächlich hatte das Verwaltungsgericht in der Vergangen­heit schon Bebauungspläne in Vaterstet­ten für ungültig erklärt, weil man zuvor zu viele Ausnahmen zugelassen hatte. Würde man den Bebauungsplan beibehalten, be­stehe das Risiko, dass man künftig um je­des Bauvorhaben in der Siedlung einen Rechtsstreit führen müsse.

,,Darauf sollten wir es ankommen las­sen", forderte Uhl und Schmidt erklärte, er sei „erbost, dass man hier so ein Fass der Nachverdichtung aufmacht", und das auch noch „mit einem - ich hätte fast Trick ge­sagt - aber mit einem Hintertürchen". Die Aufhebung von Bebauungsplänen sei kei­nesfalls ein Hintertürchen, entgegnete Dritter Bürgermeister Günter Lenz (SPD), „das ist eher die Vordertür", durch die man gehen müsse, wenn die Realität nicht mehr dem Plan entspreche. Auch Bürgermeister Georg Reitsberger (FW} warb für die Aufhebung: ,,Der Bebauungsplan ist jetzt mehr als 60 Jahre alt, heute baut man eben an­ders." Dies wollte auchStefan Ruoff (Grü­ne) nicht bestreiten, allerdings solle man dem nicht durch eine Aufhebung sondern durch eine Anpassung des Bebauungspla­nes Rechnung tragen.

Diese Forderung fand indes keine Mehr­heit, gegen die Stimmen der Grünen, der Freien Wähler und der FBU/AfD wurde die Aufhebung des Bebauungsplanes beschlos­sen sowie die Baugenehmigung für das Ein­familienhaus im Hasenweg erteilt.

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UhlHerbert J.Uhl
Gemeinderat
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Auf diesen Seiten berichte ich über die Arbeit des Gemeinderats und seiner Ausschüsse aus meiner Sicht. Damit möchte ich getreu meinen Wahlzielen die Transparenz verbessern und die Entscheidungen des Gemeinderats für die Bürger nachvollziehbar kommentieren. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um ein verbindliches Protokoll, und auch nicht unbedingt um die Position der Freien Wähler, sondern um eine Auswahl meiner subjektiven Eindrücke.