Freie Wähler Vaterstetten e.V. 
 Notizen aus dem Gemeinderat
 
Freie Wähler

Startseite

nächste Sitzung

vorherige Sitzung

10.11.2016 - Gemeinderat
Innerörtlicher Grünzug wird bebaut - Leichte Verbesserungen beim Einheimischenbauland
Wesentliche Themen dieser Sitzung waren die geplante Kindertagesstätte am Verkehrsübungsplatz, die Umfahrung Weißenfeld/Parsdorf (UWP) sowie das Neubaugebiet Vaterstetten Nordwest (VAT-NW).

TOP 2: Erst am 14.Juli hatte der Gemeinderat in einer eilig einberufenen Sondersitzung die Einrichtung von 2 Kindergarten- und 2 Krippengruppen in einem Container-Provisorium für 10 Jahre am Verkehrsübungsplatz an der aufgelassenen Heinrich-Marschner-Straße beschlossen.
500.000€ sollte es kosten (ohne Einrichtung), abzüglich einer Förderung von 200.000€. Obwohl das Grundstück im sog. "innerörtlichen Grünzug" liegt, der bisher allen Fraktionen als "heilig" galt, wurde dies mit Blick auf die ach so dringend benötigten Betreuungsplätze (3 Gruppen stehen derzeit wegen Personalmangels leer) gegen 7 Stimmen beschlossen.
Das Projekt wurde am 13.10.2016 dem Gemeinderat vorgestellt und vor dem Hintergrund einer Förderung von 700.000€ beschlossen, die Anlage für die Dauer von 25 Jahren zu errichten.
In dieser Sitzung wurde nun eine erste Planung mit Baukosten von 2'3 Mio.€ vorgelegt.
Meinem Einwand, dass die Mehrkosten von 1'3 Mio.€ auch durch eine höhere Energieeffizienz nicht zu rechtfertigen sind, wurde seitens der Verwaltung entgegengehalten, dass die Containerlösung wohl rd. 1'0 Mio.€ kosten würde. Die Verdoppelung der erst vor einigen Monaten beschlossenen Kosten wirft die Frage auf, inwieweit der Gemeinderat überhaupt noch auf die Beschlußvorlagen der Verwaltung vertrauen kann. So werden Entscheidungen zum Blindflug.
Aber auch dem Vorsatz, das Gebäude nach 25 Jahren wieder abzureißen, darf man keinen großen Glauben schenken. Unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit wäre das ohnehin grober Unfug.
Damit stellt dieses Vorhaben einen erneuten groben Verstoß gegen den Flächennutzungsplan, den Bebauungsplan und das GEP dar. Trotzdem wurde es gegen 6 Stimmen von FW und Grünen durchgewunken.
Positiv und von mir unterstützt ist der in diesem Zusammenhang beschlossene Bürgerpark bis zum Friedhof mit einer Radwegverbindung.
Berichte in B304 und ESZ  .

TOP 4 (ursprünglich 3): Für die Umfahrung Weißenfeld/Parsdorf wurde gegen 11 Stimmen von FW, FBU und Grünen das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, um eine Grundlage für mögliche Enteignungen (Grundstückstausch) zu haben. Berichte in der ESZ und EZ
TOP 3: Die ursprünglich als TOP 7 angesetzten Beschlüsse zum Einheimischenbauland VAT-NW betrafen zwei Themenkreise:
Für den Bau der Tiefgaragen der Reihenhäuser war zwischen einem Genossenschaftsmodell und einem Bau in Eigenregie durch eine Bauherrengemeinschaft zu entscheiden. Da die Verwaltung dies den künftigen Eigentümern nicht zutraut, wurde trotz der doppelten Grunderwerbsteuer gegen 4 Stimmen (Uhl, Grüne) das
Genossenschaftsmodell beschlossen.
Bei den Vergabekriterien hatte sich inzwischen nach Hinweisen der Kreissparkasse die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Finanzierung bei der ursprünglich gegen meine Stimme beschlossenen Einkommensgrenze von 75.000€ nur unter bestimmten Voraussetzungen "gerade noch darstellbar" ist. Statt nun auf die von mir geforderte gesetzlich zulässige Grenze von 90.000€ zu gehen, die von vielen Kreisgemeinden - bei deutlich niedrigeren Grundstückspreisen - angewandt wird, konnte man sich nur zu einer Erhöhung auf 80.000€ durchringen. Deshalb habe ich - obwohl ein Schritt in die richtige Richtung - dagegen gestimmt. Es handelt sich hier um das Familieneinkommen; es entspricht gerade mal zwei Einstiegsgehältern von Fachhochschulabgängern, also Berufsanfängern. Man sollte das Einheimischenbauland nicht mit Sozialwohnungen verwechseln, auch wenn es durch EU-Richtlinien in deren Nähe gerückt wurde. Es ist eine Vergünstigung für Einheimische, weshalb ich auch am 14.4.16 eine Verlängerung der Bindefrist auf 20 Jahre durchsetzen konnte.
Im Hinblick auf den Kaufpreis bestätigte ein Gutachten meine These, dass eine dichtere Bebauung den Grundstückspreis erhöht. So ermittelte dieser einen Richtwert (Durchschnitt der Gemeinde) bei der vorgesehenen Grundstücksgröße von 203 m² bei 1.350 (GRZ=0,77). Bei einer Grundstücksgröße von 312 m² (GRZ=0,5) läge er bei 1.080.
D.h. der Kaufpreis beträgt beim vorgeschlagenen Abschlag von 55%
- bei einer GRZ von 0,77 = 123.322
- bei einer GRZ von 0,50 = 151.632
d.h. für einen um 23% höheren Kaufpreis (+28.310) bekäme man 50% mehr Grund, dieser zusätzliche Grund würde also rd. 260 €/m² kosten. Dafür gäbe es natürlich weniger Häuser.
Bemerkenswert, dass der Gutachter einen Abschlag vom Durchschnitt (Basiswert) von 10% wg. Immissionsbelastung und 5% wegen Ortsrandlage macht. Damit wird mein Einwand bestätigt, dass es sich um keine gute Wohnlage handelt. Dafür ist der Preis immer noch beachtlich.
Berichte in B304, B304, ESZ und EZ  (Obige Rechnung wird in der ESZ falsch interpretiert)

UhlHerbert J.Uhl
Gemeinderat
.
Auf diesen Seiten berichte ich über die Arbeit des Gemeinderats und seiner Ausschüsse aus meiner Sicht. Damit möchte ich getreu meinen Wahlzielen die Transparenz verbessern und die Entscheidungen des Gemeinderats für die Bürger nachvollziehbar kommentieren. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um ein verbindliches Protokoll, und auch nicht unbedingt um die Position der Freien Wähler, sondern um eine Auswahl meiner subjektiven Eindrücke.