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14.01.2020 - Bauausschuss
Bebauungsplan für Gartenbaubetrieb in Parsdorf - Umwälzungen in Neufarn
Neben zwei landwirtschaftlichen Bauten in Weißenfeld und Hergolding ging es insbesondere um ein geplantes Betriebsleiterhaus in Parsdorf und die Ortsentwicklung Neufarn.

Ein seit langem in Parsdorf ansässiger Familienbetrieb (Gartenbau) möchte zwischen dem bestehenden Betriebsleiterhaus und einem Unterkunftshaus für temporäre Hilfskräfte noch ein weiteres Betriebsleiterhaus errichten. Das erscheint auf den ersten Blick überzogen, zumal sich das Grundstück im Außenbereich (östlich des Fußballplatzes) befindet. Insofern schien es richtig, dass die Verwaltung eine Ablehnung empfahl, was juristisch auch korrekt war. Mir kamen allerdings Bedenken: Das alte Betriebsleiterhaus wird inzwischen von den Eltern des Inhabers bewohnt, die nach wie vor im Betrieb mitarbeiten.
Da der Inhaber nicht auf Dauer in seinem Kinderzimmer im Elternhaus leben kann, ist sein Wunsch verständlich. Vor den wesentlich größeren Gewächshäusern fällt diese Lückenfüllung auch nicht störend auf, was man bei landwirtschaftlichen Bauten auf dem freien Feld (die meist anstandslos genehmigt werden) nicht immer sager kann. Es wäre auch eine Zumutung, woanders eine Wohnung zu suchen und lange Fahrten in Kauf zu nehmen, wenn auf dem eigenen Grundstück Platz ist. Anders war dies z.B. bei Baldam-Dorf-Nord, wo gleich eine ganze Reihe von Häusern genehmigt wurde mit dem Argument, man brauche Wohnraum für die Kinder. Und das ohne gewerblichen Bezug.
Diesen Argumenten schlossen sich auch andere Ausschussmitglieder an. So wurde der Antrag zwar gegen 4 Stimmen aus FW und CSU aus formal-juristischen Gründen abgelehnt, jedoch ein Bebauungplan in Aussicht gestellt, der dann evtl. auch das Sportgelände umfasst.
In Neufarn gibt es Bauwünsche am Kirchenweg, die von dem erst 2006 erstellten Bebauungsplan 132 abweichen. Damals wurde an dieser Stelle noch ein "Dorfgebiet" vorgesehen, was landwirtschaftliche Bauten voraussetzt. Aber schon damals wurden Bauräume ausgewiesen (siehe blaue/rote Rechtecke), die dem besteNeufarnhenden Dreiseithof nicht entsprechen. Nun sollen dort Reihenhäuser errichtet werden, die aber diese Bauräume überschreiten (rote Flächen) und in einem Dorfgebiet so nicht zulässig sind. Also schlägt die Verwaltung eine Änderung des Bebauungsplans vor.
Das ist bedauerlich, da dadurch der dörfliche Charakter des Zentrums von Neufarn endgültig 
verloren geht. Das sahen auch andere Ausschussmitglieder so, weshalb mein Vorschlag Anklang fand, ein zumindest äußerlich am bestehenden Hof orientiertes Gebäude vorzusehen. Im weiteren Verlauf wird darauf zu achten sein, dass die ohnehin schon großzügigen, im Bebauungsplan vorgesehenen Flächen, nicht noch einmal überschritten werden.
Bei einem weiteren Projekt in der Münchner Straße / Feldkreuzweg, bei dem bereits im Januar 2019 ein Vorbescheid abgelehnt wurde, ging es diesmal nur um die Zufahrt, die auf eine beschränkt werden soll. Ob auf der damals ebenfalls kritisierten Bebauungsdichte bestanden wird, ist noch nicht klar.
Auch in der Münchner Straße 2, gegenüber dem Gasthof Stangl, sollen zwei große landwirtschaftliche Gebäude in Wohnungen umgewandelt werden. Baupläne liegen noch nicht vor.
Neufarn entwickelt sich so immer mehr zu einer Wohnsiedlung, und das ohne S-Bahn-Anschluss.

UhlHerbert J.Uhl
Gemeinderat
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Auf diesen Seiten berichte ich über die Arbeit des Gemeinderats und seiner Ausschüsse aus meiner Sicht. Damit möchte ich getreu meinen Wahlzielen die Transparenz verbessern und die Entscheidungen des Gemeinderats für die Bürger nachvollziehbar kommentieren. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um ein verbindliches Protokoll, und auch nicht unbedingt um die Position der Freien Wähler, sondern um eine Auswahl meiner subjektiven Eindrücke.