Herbert J.Uhl - Gemeinderat Vaterstetten
 Mein Wahlprogramm für die Gemeinderatswahl am 15.3.2020
 
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Siedlungsentwicklung - Umgang mit dem Siedlungsdruck
Unsere Region ist einem immer stärkeren Siedlungsdruck ausgesetzt, der die Grundstückspreise in exorbitante Höhen treibt und uns dem Verkehrsinfarkt nahebringt. Soll die Gemeinde vor diesem Druck kapitulieren oder Ihren Charakter als ruhige Wohnsiedlung in dieser Boomregion verteidigen?

Die Freien Wähler setzen seit jeher auf den Erhalt des Gartenstadtcharkters und wenden sich gegen massive Bebauung und ständiges Weiterwuchern in die Landschaft.

2005 wurde mit der "IZp" ein riesiges Neubaugebiet im Westen von Vaterstetten proklamiert, das allerdings in einem Bürgerentscheid knapp scheiterte. Darauf ging man in sich und rief eine "Zukunftswerkstatt" ins Leben, um so Bürgernähe zu demonstrieren. Nach der Wahl 2008 verschwand das Ergebnis in den Schubladen, und unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit wurde von einem kleinen Kreis von Gemeinderäten das "Gemeindeentwicklungsprogramm" (GEP) ausgehandelt. Es war ein Kompromiss, für einige der Beteiligten - darunter auch FW - der Versuch, einen CSU-Alleingang und damit noch schlimmeres zu verhindern.
Auch bei den letzten Wahlen 2014 haben alle Parteien versprochen, keine weitere Ausdehnung der Gemeinde zuzulassen. 

Der im GEP angestrebte Einwohnerzuwachs von 5-6% bis 2025 ist schon jetzt überschritten. Zum einen, da VAT-NW fast 3x so groß wie geplant ausfiel, zum anderen durch die fast schon trabende Nachverdichtung. Ich habe deshalb bei der Vorlage eines Zwischenberichts und bei mehreren weiteren Anlässen vergeblich eine Überarbeitung des GEP gefordert. 

Vor allem deshalb habe ich in der abgelaufenen Wahlperiode u.a. gegen die Bebauungspläne für Neubaugebiete Baldham-Dorf-West(160) und Nord (161), Neufarn-NO (171), VAT-NO (170) und Gluckstraße gestimmt.
Das Neubaugebiet
VAT-NW habe ich zunächst wegen des Finanzbedarfs für die Gemeinde in der Planungsphase grundsätzlich noch mitgetragen, dann aber u.a. wegen eines zu bauträgerfreundlichen Auslobungstextes zum Zweck der Gewinnmaximierung, der Ablehnung meiner Änderungsanträge und der Verkehrsauswirkung abgelehnt. Ebenfalls kritisiert habe ich die Vergabekriterien für das Einheimischenmodell, die allerdings nach und nach teilweise in meinem Sinne angepasst und später noch einmal geändert wurden.
Ebenfalls abgelehnt habe ich die Umwandlung des für Gewerbe vorgesehenen Teils von VAT-NW in ein Wohngebiet - wegen noch mehr Wohnbebauung, noch dazu an einer ungünstigen Lage, und des aus meiner Sicht unzureichenden Einzelhandelskonzepts.

Plänen, den regionalen Grünzug zwischen Vaterstetten und der A94 weiter zu beschneiden, bin ich ebenfalls entgegengetreten.

Bebauungspläne im Bestand, die ich wegen der Zielsetzung, eine weitere Verdichtung zu verhindern, zunächst begrüßt habe, musste ich später wegen zu großer Zugeständnisse an Verdichtungsbegehren doch ablehnen, so bei der
Hochwaldsiedlung (99), der Waldstraße (172) und der Zeisigstraße (173), ebenso die Aufhebung der Bebauungspläne Hasenweg (33) und Dorsch/Dorsch (35).
Ich habe das als
eine Kapitulation vor dem Siedlungsdruck, ein Eingeständnis der Unfähigkeit, selbst erlassene Bebauungspläne auch durchzusetzen, bezeichnet.

Viele Einzelvorhaben, bei denen neben der Verdichtung vor allem die fast vollständige Versiegelung der Grünflächen durch Garagen, Stellplätze und Zufahrten zu beklagen ist, habe ich ebenfalls abgelehnt, so Wallbergstraße 7,
Finken-/Schwalbenstraße, Alpspitzstraße 1a, Joh.-Strauß-Straße4Karl-Böhm-Straße 65Heinrich-Marschner-Straße 36Karl-Böhm-Straße 23, Heinrich-Marschner-Straße 25Baldham-Dorf, Flurweg Baldham-Dorf,  Finkenstraße 2Meisenweg 15, Franz-Lehar-Straße 13, Tulpenstraße 13, und Alte Poststraße 5.
Das erstaunliche ist, dass gerade die wenigen Vorhaben, die ich für plausibel halte, von der Mehrheit abgelehnt werden, wie ein EFH in Baldham Dorf im Juli 2017. Von der versprochenen baldigen Umsetzung ward seitdem nichts mehr gehört. Man muß halt die "richtigen" Beziehungen haben.

Die mit Ausnahme von Manfred Schmidt (FBU) im Dezember 2017 einvernehmlich gebilligten Kriterien zur Gewerbeansiedlung waren für die Freien Wähler und mich - vor allem im Hinblick auf die leider unumgängliche Generierung von Gewerbesteuern - der Maßstab, dem Industriepark Parsdorf III nördlich der A94 zuzustimmen, was wir ausführlich begründet haben. Bezüglich der Verkehrserschließung habe ich allerdings wiederholt Verbesserungen angemahnt, die nun durch den Vertrag mit dem Investor in dessen Verantwortung liegen.

Das GEP mit Zurückhaltung umsetzen - Lebensqualität erhalten

Das ist die Maxime, die ich bereits vor der letzten Wahl verkündet habe und die für mich auch weiterhin gilt.

Meine Grundsätze stehen weitgehend im Einklang mit Forderungen des Bayerischen Gemeindetags, der z.B. in seiner Zeitschrift 12/15 schreibt: "Aufgrund der fehlenden Flächen bedarf es einer starken Innenentwicklung und einer angemessenen Nachverdichtung." Das steht im Einklang mit dem Regionalplan, der eine Ausdehnung der Ortsränder ablehnt. Man muß sich allerdings fragen, ob das gleichermaßen für das gesamte Gemeindegebiet gelten muß. So heißt es weiter: "... bei der Ortsentwicklung muss berücksichtigt werden, dass durch eine zu rigorose Nachverdichtung oder zu schnelle Entwicklung nicht das vielgerühmte Wohnumfeld beeinträchtigt wird. Auch die Infrastruktur muss angemessen Schritt halten." Letzteres, d.h. ein dem Wachstum angemessener Ausbau von Straßen, Geh- und Radwegen scheitert bei uns aber schon am vorhandenen Platz und setzt so einer zumutbaren Nachverdichtung enge Grenzen.
Dies und die Folgekosten für Kindergärten, Schulen und anderen Erweiterungsbedarf wird bei Baugenehmigungen meist vernachlässigt.

Der immer zur Begründung herangezogene §34 BauGB bietet durchaus Beurteilungsspielräume: "Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden." Kein Anhaltspunkt, dass man über die Höchstmaße der Umgebung hinausgehen muß. Jede Überschreitung dient sonst als Maßstab für den nächsten Bauantrag, so dass die Höhenentwicklung kontinuierlich nach oben geht.
Es bleibt aber nicht bei der Höhe allein. Durch deren Anstieg kann mehr Wohnfläche in dieselbe Kubatur hineingepackt werden, meist sogar mehr Wohneinheiten, die ohnehin schon kleinen Gärten werden dann entsprechend mit Garagen, Stellplätzen und den entsprechenden Zufahrten zugepflastert. Das "Maß der Nutzung" und die "überbaute Grundstücksfläche" - meßbar mit der GRZ - werden dadurch offensichtlich immer größer, was einen Ablehnungsgrund darstellen kann.

Die Verwaltung und auch die Mehrheit fürchten - nicht ganz zu Unrecht - Klagen der Bauwerber. Wenn diese versuchen, den Spielraum nach oben auszureizen, muß dem ein politischer Gestaltungswille im Sinne größtmöglicher Begrenzung entgegengesetzt werden. Darüber hinaus kann dieser  - das bestätigte auch CSU-Fraktionschef Niebler - nur durch Bauleitpläne zum Ausdruck gebracht werden. Statt bestehende aufzuheben, sollte man dies deshalb ernsthaft angehen.

Der Regionalplan empfiehlt Wohnungsbau nur in fußläufiger Entfernung vom schienengebundenen Nahverkehr (S-Bahn) und ist gegen die Ausdehnung der Ortsränder, insbesondere wenn sie wie bei unseren nördlichen Ortschaften im regionalen Grünzug liegen, in dem mit wenigen Ausnahmen nur noch die vorhandene Bebauung Bestandsschutz genießt.

Dies ist weiterhin meine Leitlinie für künftige Entscheidungen
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Uhl


Herbert J.Uhl

Diplom-Ökonom
Gemeinderat

Gartenstadt Vorher
Heinrich-Marschner-Str.

"Gartenstadt" Nachher

Heinrich-Marschner-Str.N
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