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7.12.2017 - Kriterien zur Gewerbeansiedlung
Regeln für den Gewerbepark nördlich der A 94
Im  Jahr  2007  wurde  seitens  der  Gemeinden  Vaterstetten  und  Poing  die  Idee  eines  gemeinsamen Gewerbegebietes  im  Grenzbereich  der  Gemeinden  entwickelt.  Die  Gemeinde  Vaterstetten  hat  den interkommunalen  Gewerbepark  im  März  2012  in  ihr  Gemeindeentwicklungsprogramm  als  Option aufgenommen.
Die  Gemeinde  Vaterstetten  beabsichtigt  nun,  auf  dem  Areal  nördlich  der  A  94  und  südlich  der Gemeindegrenze  zu  Poing  ein  Gewerbegebiet  auszuweisen.  Unabhängig  davon  soll  im  Ortsteil Vaterstetten ein Gewerbegebiet an der Johann-Sebastian-Bach-Straße entstehen, das ebenfalls bereits im Gemeindeentwicklungsprogramm beinhaltet ist.
Während im Gewerbepark nördlich der A 94 großflächige Unternehmen angesiedelt werden sollen, dient die Gewerbepotenzialfläche in Vaterstetten-Ost der Ansiedlung kleinerer und mittlerer Betriebe.
Für den Gewerbepark nördlich der A 94 sind folgende Kriterien maßgeblich:
1. Gewerbesteuer
Es  werden  nur  Gewerbebetriebe  angesiedelt,  bei  denen  hohe  Gewerbesteuereinnahmen  zu  erwarten sind.  Pro  10  ha  ausgewiesener  Netto-Gewerbefläche  sollen  durchschnittlich  2  Mio.  € Gewerbesteuereinnahmen  erzielt  werden.  Dieser  Betrag  ist  durchschnittlich  für  die  gesamte Entwicklungsfläche  anzunehmen;  so  können  auch  Unternehmen angesiedelt  werden,  die  diesen Durchschnittswert  auf  der  von  ihnen  beanspruchten  Fläche  nicht  erreichen,  sofern  sich  weitere Unternehmen etablieren, die diesen Wert voraussichtlich übertreffen werden.
2. Arbeitsplätze
Von  sehr  hoher  Bedeutung  sind  auch  die  Ausbildungs-  und  Arbeitsplätze.  Pro  10  ha  ausgewiesener Netto-Gewerbefläche  sollen  durchschnittlich  500  Arbeitsplätze  entstehen.  Auch  dieser  Wert  gilt  im Durchschnitt für die gesamte Entwicklungsfläche (siehe Gewerbesteuer). Mindestens 70 % der Arbeitsplätze sollen mit qualifiziertem Fachpersonal (z.B.: Facharbeiter, Ingenieure, etc.) besetzt sein.
Bei  der  Ansiedlung  von  Betrieben  mit  mehreren  Standorten  in  Deutschland  ist  auf  die  Anzahl  der Arbeitsplätze abzustellen, die künftig auf die Gemeinde Vaterstetten entfallen werden. Unternehmen, die bereit  sind,  ihren  ausschließlichen  Firmen-  oder  Hauptsitz  in  die  Gemeinde  Vaterstetten  zu  verlegen, sollen bevorzugt werden.
3. Verkehrsanbindung / ÖPNV
Für die umliegenden Orte / Wohngebiete sind zusätzliche spürbare Verkehrsbelastungen zu vermeiden. Hierzu  werden  im  Vorhinein  entsprechende  Verkehrsgutachten  beauftragt  und  ggf.  Lösungen  zur Verkehrsentlastung entwickelt. Sehr  großer  Wert  ist  auf  eine  gute  ÖPNV-Anbindung  zu  legen.  Die  Gewerbegebietsentwicklung ausgehend vom Gruber S-Bahnhof wäre diesbezüglich von großem Vorteil. Eine Infrastruktur für E-Mobilität ist vorzusehen (E-Tankstelle, Akku-Wechselstation etc.).
 

4. Branchen
Für  die  gesamte  Entwicklungsfläche  nördlich  der  BAB  A  94  ist  ein  Branchenmix  (z.B.  Produktion, Dienstleistung,  Forschung  und  Entwicklung,  etc.)  vorzusehen.  Es  besteht  grundsätzlich  kein Branchenausschluss.  Logistik-  und  Handelsunternehmen  können  bei  Erfüllung  der  weiteren  Kriterien ebenfalls  für  eine  Ansiedlung  berücksichtigt  werden.  Die  landesplanerischen  Voraussetzungen  sind  zu beachten. Ethisch bedenkliche Branchen (z.B. Bordelle, Waffenproduzenten etc.) oder auch Vergnügungs- und Spielhallen werden ausgeschlossen. Ebenso ist kein Einzelhandel vorzusehen.
5. Immissionen
Für  die  umliegenden  Siedlungen  sind  zusätzliche  spürbare  Immissionsbelastungen  (z.B.  Lärm,  Geruch etc.) zu vermeiden. Hierzu werden im Vorhinein entsprechende Gutachten beauftragt.
6. Flächenverbrauch / Ökologie
Der Flächenverbrauch ist auf ein Minimum zu reduzieren. Sofern möglich, ist eine Höhenentwicklung einer großflächigen  Entwicklung  vorzuziehen.  Dem  Parkplatzbedarf,  insbesondere  für  Mitarbeiter  soll  durch Vorhalten von Tiefgaragen, Parkdecks oder Parkhäusern Rechnung getragen werden. Auch hier ist die Höhenentwicklung  einer  Flächenentwicklung  zwingend  vorzuziehen.  Bauplanerische  Regelungen  zur Dach- oder Fassadenbegrünung, insbesondere für Dächer, die nicht zur Energiegewinnung beansprucht
werden können, sind vorzusehen. Neben einer ansprechenden Gestaltung (z.B. durch Eingrünung) der einzelnen Firmengelände ist auch der Gesamtumgriff  der Entwicklungsfläche  nördlich  der  BAB  A  94  an  mindestens  drei  Seiten  mit  einer mindestens 10 Meter breiten Außenbegrünung einzufassen.
7. Energieversorgung
Die  Energieversorgung  soll  überwiegend  auf  Basis  erneuerbarer  Energien  erfolgen.  Die  Dächer  der Gebäude  sind  mit  Anlagen  zur  solaren  Energiegewinnung  (z.B. Photovoltaik,  Solarthermie,  etc.) auszustatten.  Das  Potential  der gewerblichen  Flächen zur Versorgung  mit  regernativ  gewonnenen Energien ist weitestgehend auszuschöpfen. Die Energieversorgung über das Kommunalunternehmen der Gemeinde Vaterstetten ist anzustreben.
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UhlHerbert J.Uhl
Gemeinderat
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Auf diesen Seiten berichte ich über die Arbeit des Gemeinderats und seiner Ausschüsse aus meiner Sicht. Damit möchte ich getreu meinen Wahlzielen die Transparenz verbessern und die Entscheidungen des Gemeinderats für die Bürger nachvollziehbar kommentieren. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um ein verbindliches Protokoll, und auch nicht unbedingt um die Position der Freien Wähler, sondern um eine Auswahl meiner subjektiven Eindrücke.