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Im
Jahr 2007 wurde seitens der
Gemeinden Vaterstetten und Poing die
Idee eines gemeinsamen Gewerbegebietes im
Grenzbereich der Gemeinden entwickelt.
Die Gemeinde Vaterstetten hat den
interkommunalen Gewerbepark im März
2012 in ihr Gemeindeentwicklungsprogramm
als Option aufgenommen.
Die Gemeinde Vaterstetten beabsichtigt nun, auf dem Areal nördlich der A 94 und südlich der Gemeindegrenze zu Poing ein Gewerbegebiet auszuweisen. Unabhängig davon soll im Ortsteil Vaterstetten ein Gewerbegebiet an der Johann-Sebastian-Bach-Straße entstehen, das ebenfalls bereits im Gemeindeentwicklungsprogramm beinhaltet ist. Während im Gewerbepark nördlich der A 94 großflächige Unternehmen angesiedelt werden sollen, dient die Gewerbepotenzialfläche in Vaterstetten-Ost der Ansiedlung kleinerer und mittlerer Betriebe. Für den Gewerbepark nördlich der A 94 sind folgende Kriterien maßgeblich: 1. Gewerbesteuer Es werden nur Gewerbebetriebe angesiedelt, bei denen hohe Gewerbesteuereinnahmen zu erwarten sind. Pro 10 ha ausgewiesener Netto-Gewerbefläche sollen durchschnittlich 2 Mio. € Gewerbesteuereinnahmen erzielt werden. Dieser Betrag ist durchschnittlich für die gesamte Entwicklungsfläche anzunehmen; so können auch Unternehmen angesiedelt werden, die diesen Durchschnittswert auf der von ihnen beanspruchten Fläche nicht erreichen, sofern sich weitere Unternehmen etablieren, die diesen Wert voraussichtlich übertreffen werden. 2. Arbeitsplätze Von sehr hoher Bedeutung sind auch die Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Pro 10 ha ausgewiesener Netto-Gewerbefläche sollen durchschnittlich 500 Arbeitsplätze entstehen. Auch dieser Wert gilt im Durchschnitt für die gesamte Entwicklungsfläche (siehe Gewerbesteuer). Mindestens 70 % der Arbeitsplätze sollen mit qualifiziertem Fachpersonal (z.B.: Facharbeiter, Ingenieure, etc.) besetzt sein. Bei der Ansiedlung von Betrieben mit mehreren Standorten in Deutschland ist auf die Anzahl der Arbeitsplätze abzustellen, die künftig auf die Gemeinde Vaterstetten entfallen werden. Unternehmen, die bereit sind, ihren ausschließlichen Firmen- oder Hauptsitz in die Gemeinde Vaterstetten zu verlegen, sollen bevorzugt werden. 3. Verkehrsanbindung / ÖPNV Für die umliegenden Orte / Wohngebiete sind zusätzliche spürbare Verkehrsbelastungen zu vermeiden. Hierzu werden im Vorhinein entsprechende Verkehrsgutachten beauftragt und ggf. Lösungen zur Verkehrsentlastung entwickelt. Sehr großer Wert ist auf eine gute ÖPNV-Anbindung zu legen. Die Gewerbegebietsentwicklung ausgehend vom Gruber S-Bahnhof wäre diesbezüglich von großem Vorteil. Eine Infrastruktur für E-Mobilität ist vorzusehen (E-Tankstelle, Akku-Wechselstation etc.). |
4. Branchen Für die gesamte Entwicklungsfläche nördlich der BAB A 94 ist ein Branchenmix (z.B. Produktion, Dienstleistung, Forschung und Entwicklung, etc.) vorzusehen. Es besteht grundsätzlich kein Branchenausschluss. Logistik- und Handelsunternehmen können bei Erfüllung der weiteren Kriterien ebenfalls für eine Ansiedlung berücksichtigt werden. Die landesplanerischen Voraussetzungen sind zu beachten. Ethisch bedenkliche Branchen (z.B. Bordelle, Waffenproduzenten etc.) oder auch Vergnügungs- und Spielhallen werden ausgeschlossen. Ebenso ist kein Einzelhandel vorzusehen. 5. Immissionen Für die umliegenden Siedlungen sind zusätzliche spürbare Immissionsbelastungen (z.B. Lärm, Geruch etc.) zu vermeiden. Hierzu werden im Vorhinein entsprechende Gutachten beauftragt. 6. Flächenverbrauch / Ökologie Der Flächenverbrauch ist auf ein Minimum zu reduzieren. Sofern möglich, ist eine Höhenentwicklung einer großflächigen Entwicklung vorzuziehen. Dem Parkplatzbedarf, insbesondere für Mitarbeiter soll durch Vorhalten von Tiefgaragen, Parkdecks oder Parkhäusern Rechnung getragen werden. Auch hier ist die Höhenentwicklung einer Flächenentwicklung zwingend vorzuziehen. Bauplanerische Regelungen zur Dach- oder Fassadenbegrünung, insbesondere für Dächer, die nicht zur Energiegewinnung beansprucht werden können, sind vorzusehen. Neben einer ansprechenden Gestaltung (z.B. durch Eingrünung) der einzelnen Firmengelände ist auch der Gesamtumgriff der Entwicklungsfläche nördlich der BAB A 94 an mindestens drei Seiten mit einer mindestens 10 Meter breiten Außenbegrünung einzufassen. 7. Energieversorgung Die Energieversorgung soll überwiegend auf Basis erneuerbarer Energien erfolgen. Die Dächer der Gebäude sind mit Anlagen zur solaren Energiegewinnung (z.B. Photovoltaik, Solarthermie, etc.) auszustatten. Das Potential der gewerblichen Flächen zur Versorgung mit regernativ gewonnenen Energien ist weitestgehend auszuschöpfen. Die Energieversorgung über das Kommunalunternehmen der Gemeinde Vaterstetten ist anzustreben. |
Herbert
J.Uhl Gemeinderat . Auf diesen Seiten berichte ich über die Arbeit des Gemeinderats und seiner Ausschüsse aus meiner Sicht. Damit möchte ich getreu meinen Wahlzielen die Transparenz verbessern und die Entscheidungen des Gemeinderats für die Bürger nachvollziehbar kommentieren. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um ein verbindliches Protokoll, und auch nicht unbedingt um die Position der Freien Wähler, sondern um eine Auswahl meiner subjektiven Eindrücke. |