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Kontrovers
diskutiert wurden 4 Bauanträge, bei denen es zu einer
Überschreitung der in den Bebauungsplänen festgelegten
Baulinien kommt. Die Nutzungsänderung der Schießanlage im
Altschütz als gelegentlicher Veranstaltungssaal und die
Erweiterung einer Reitanlage in Neufarn wurden dagegen mit großer
Mehrheit gebilligt (1 bzw. 2 Gegenstimmen). Einstimmig abgelehnt wurde der Bau von 2 Lagerhallen auf dem Thorak-Gelände.
TOP 3/4/5/7 Bauanträge Gleich vier Bauanträge mit z.T. erheblichen Überschreitungen der in den jeweiligen Bebauungsplänen vorgeschriebenen Baulinien standen zur Debatte - im Hasenweg 10, 12 und 17, im Iltisweg 1 und in Neufarn Am Wiesengrund 31. Die Verwaltung schlug mit Verweis auf bereits in der Vergangenheit erfolgte Planabweichungen in den jeweiligen Baugebieten eine Genehmigung vor. Ich warnte ebenso wie Manfred Schmidt vor dieser Nachgiebigkeit. In der Vergangenheit hatte das dazu geführt, dass ein Bebauungsplan von 2 Gerichtsinstanzen für funktionslos erklärt wurde. Als Folge wird dann nach §34 BauGB entschieden, wobei dann die "nähere Umgebung" als Maßstab genommen wird. Das wiederum bedeutet, dass dann die größten Bausünden der Umgebung, die auch außerhalb des ursprünglichen Plangebiets liegen können, als "Vorbild" herangezogen werden. Diese lassen sich bei uns inzwischen leicht finden, clevere Bauträger nutzen das gnadenlos aus. |
Insbesondere
beim BP 33 (zwischen Hasenweg und Marderstraße) sind die
"Grundzüge der Planung" (§ 31 (2) BauGB) teilweise noch gut
erkennbar: Großzügige Gärten auf der
straßenabgewandten Seite, die eine zusammenhängende
Grünzone bilden. Angesichts der ständigen Beteuerungen, die
Ortsdurchgrünung zu fördern und den Gartenstadtcharakter zu
erhalten, sollte eine Verteidigung des Bebauungsplans eigentlich eine
selbstverständliche Sache sein. Er schließt ja nicht aus,
dass ein kleines Nachkriegs-Siedlerhäuschen durch ein
größeres, moderneres ersetzt wird. Ein Anspruch auf 2
Doppelhäuser auf derselben Fläche ist aber nicht
gerechtfertigt. Trotzdem setzte sich die Mehrheit des Ausschusses mit 11:4 Stimmen (Grüne, M.Schmidt, H.Uhl) über den Bebauungsplan hinweg. Bauamtsleiterin Littke kündigte für die nächste Sitzung (30.Juni) sogar einen Aufhebungsbeschluss für die betreffenden Bebauungspläne an. Eine Kapitulation vor dem Siedlungsdruck, ein Eingeständnis der Unfähigkeit, selbst erlassene Bebauungspläne auch durchzusetzen. Ein Leserbriefschreiber in der EZ meinte zu dem Artikel "Baldham verändert sein Gesicht": "Richtig wäre: 'Baldham verliert sein Gesicht.' Als eingeborener Baldhamer würde ich sogar eher sagen, das Gesicht unseres Ortes wird hemmungslos entstellt. ... Dass ein Gemeinderat, der doch für die hier wohnenden Bürger wirken sollte, Derartiges genehmigt, ist nur noch schändlich." |
Herbert
J.Uhl Gemeinderat . Auf diesen Seiten berichte ich über die Arbeit des Gemeinderats und seiner Ausschüsse aus meiner Sicht. Damit möchte ich getreu meinen Wahlzielen die Transparenz verbessern und die Entscheidungen des Gemeinderats für die Bürger nachvollziehbar kommentieren. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um ein verbindliches Protokoll, und auch nicht unbedingt um die Position der Freien Wähler, sondern um eine Auswahl meiner subjektiven Eindrücke. |