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14.05.2019 - Bauausschuss
Mehrere Anträge abgelehnt - Diskussion um Stellplatzverordnung
Für Diskussionen sorgte vor allem ein Antrag auf Ablösung von Parkplätzen in der Bahnhofstraße 30 sowie ein Bebauungsplan im Nordosten von Neufarn. Für den letzten Teil des Bebauungsplans VAT-NW (169) wurde die Einleitung des Beteiligungsverfahrens beschlossen. Zwei Einzelprojekte in der Johann-Sebastian-Bach-Straße 6 bzw. im Dorffeldweg 27 (Neufarn) wurden wegen Abweichungen vom Bebauungsplan einstimmig abgelehnt.

In der Bahnhofstraße 30 wurde eine Nutzungsänderung von Kellerräumen für eine Arztpraxis beantragt. Dabei hat die Verwaltung festgestellt, dass in der Vergangenheit mehrere nicht genehmigte Nutzungsänderungen erfolgten. U.a. wurden auf der Parkplatzzufahrt Privatgärten eingerichtet und dadurch die Parkplätze von 26 auf 22 reduziert. Ferner
wurde zusätzlicher Wohnraum geschaffen, so dass eigentlich 35 Parkplätze erforderlich wären. Die Antragsteller hatten einen Plan vorgelegt, der 28 Parkplätze vorsah und für die restlichen eine Ablöse von 7.000 € je Platz gem. Stellplatzverordnung angeboten.
Ich habe zunächst dargelegt, dass einige der geplanten Parkplätze (12/13/14/16/18) de facto nicht oder nur bedingt nutzbar sind. Eine Ablösung ändert nichts an der angespannten Parksituation, gerade im Falle einer Arztpraxis. Ferner habe ich kritisiert, dass angesichts der ungenehmigten Nutzungsänderungen in der Vergangenheit ein solches Entgegenkommen nicht angebracht ist. Dieser Ansicht schlossen sich mehrere Ausschussmitglieder aus allen Fraktionen an. Es wurde einstimmig beschlossen, dass die Bauverwaltung zunächst ein bauaufsichtliches Verfahren einleitet und der Antrag abgelehnt wird.
Ich habe erneut die vor längerem beschlossene Grundsatzdebatte zur Stellplatzverordnung angemahnt und die Frage aufgeworfen, ob der Ablösebetrag von 7.000€ angesichts der Preisentwicklung noch angemessen ist. Siehe auch EZ oder ESZ
Der Bebauungsplan 171 östlich des Lukasfelsweges im Nordosten von Neufarn (NEU-NO) stand nach dem 7.10.14 erneut auf der Tagesordnung. Die lange Zeitspanne wurde von der Bauamtsleiterin u.a. mit steuerlichen Problemen der Eigentümer bei der Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen begründet.
Ich habe den Plan damals mit Begründungen abgelehnt, die nach wie vor gelten, und mich deshalb wieder mit FBU und Grünen gegen eine Einleitung des Beteiligungsverfahrens ausgesprochen.

Beim dem im Rahmen des Bebauungsplans VAT/NO geplanten Neubau der Sozialen Dienste an der
Johann-Sebastian-Bach-Straße (Nord-Ost-Tangente ggü. Penny) wurde eine geringfügige Änderung der Gaubengestaltung gegen die Stimme von Manfred Schmidt (FBU) genehmigt. Ein Antrag auf direkten Zugang zur Johann-Sebastian-Bach-Straße wurde einstimmig abgelehnt, da dies zu weiteren Verkehrsbehinderungen auf dieser Entlastungsstraße führen würde (s.a. ESZ)

Für den am 22.1.19 geänderten letzten Teil des Bebauungsplans VAT-NW (169) wurde die Einleitung des Beteiligungsverfahrens beschlossen. Es soll überwiegend begünstigter Wohnraum im Eigentum der Gemeinde geschaffen werden. Details liegen aber noch nicht vor.

UhlHerbert J.Uhl
Gemeinderat
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Auf diesen Seiten berichte ich über die Arbeit des Gemeinderats und seiner Ausschüsse aus meiner Sicht. Damit möchte ich getreu meinen Wahlzielen die Transparenz verbessern und die Entscheidungen des Gemeinderats für die Bürger nachvollziehbar kommentieren. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um ein verbindliches Protokoll, und auch nicht unbedingt um die Position der Freien Wähler, sondern um eine Auswahl meiner subjektiven Eindrücke.